Kosten

KOSTEN FÜR DIE PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG

 

 

Einzeltherapie

 

Die Abrechnung erfolgt nach individueller Honorarvereinbarung und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Steigerungssatz 2,3 - 3,5.  Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten betragen demnach nach individueller Vereinbarung 92,50-140,76 Euro.

 

Privatversicherte Patient*innen

 

Wie Sie es als privat versicherte Patientin / als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie für die Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer  privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich daher am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über Ihre konkreten vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten Psychotherapie. Eine Erstattung des vollen Rechnungsbetrag durch den Kostenträger kann nicht garantiert werden. 

 

 

Selbstzahlende Patient*innen

 

Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, müssen Sie keinerlei weitere Formalitäten erfüllen, um mit der Therapie

beginnen zu können. Die Sitzungen für Selbstzahlende werden nach individueller Honorarvereinbarung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

 


Versicherte der Bahn-BKK

 

Ich bin Vertragstherapeutin bei der Bahn-BKK. Versicherte der Bahn-BKK können die Behandlung in meiner Praxis daher unkompliziert durch die Kasse finanzieren lassen.


 

Sonstige gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten

 

Da ich als privat niedergelassene Psychotherapeutin in freier Praxis arbeite, kann keine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Für Patient*innen die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann aber im Einzelfall über das sog. Kostenerstattungsverfahren eine Kostenübernahme erwirkt werden. Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen, wenn hierfür eine Indikation und Notwendigkeit besteht.

 

Um eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, müssen Sie vor einem möglichen Beginn der Behandlung einige Formulare bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung dieses Antrages durch Ihre Kasse können Sie eine Therapie in meiner Praxis beginnen. Über die Möglichkeiten der Kostenerstattung in ihrem individuellen Fall und über die genaue Vorgehensweise berate ich Sie gerne im Rahmen eines Vorgesprächs.

 

KOSTENERSTATTUNG

 

Wenn Sie bereits bei mehreren kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, es aber zum jetzigen Zeitpunkt dringlich für Sie ist, eine Psychotherapie zu beginnen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenerstattung für eine außervertragliche Psychotherapie (§ 13 Abs. 3 SGB V) bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. In diesem Fall können auch private Praxen wie meine den gesetzlich versicherten Patienten eine Psychotherapie anbieten, ohne dass Kosten durch den/die Versicherte(n) eigenständig zu tragen sind.